Werbung für den Terror: §129a

§129a

KStA: Strafbarkeit von Terrorwerbung gefordert

3 Responses to “Werbung für den Terror: §129a”

  1. Frank says:

    Hallo,

    auf den ersten Blick sieht das natürlich lustig aus, nur was sogenannte Hassprediger anrichten ist leider gar nicht mehr witzig

    Gruss
    Frank

  2. Ulla says:

    Ich finde das überhaupt nicht lustig, denn dafür ist meiner Meinung nach das Thema viel zu ernst.

  3. Teneriffa says:

    Ja, das ist wirklich ein Problem, dass sich viele wegwünschen und überhaupt nicht gern darüber reden. Finde auch, dass das ein sehr ernstes Thema ist!

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