Jemand schrieb einmal:
§1 […] Es sind daher
- Beschränkungen der persönlichen Freiheit,
- des Rechts der freien Meinungsäußerung,
- einschließlich der Pressefreiheit,
- des Vereins- und Versammlungsrechts,
- Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis,
- Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie
- Beschränkungen des Eigentums
auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
Jemand anderes meint heute im Interview: "Im vergangenen Jahrhundert ist die Freiheit einmal verloren gegangen, weil die Menschen den freiheitlichen Verfassungsstaat diffamiert haben, es sei eine Schwatzbude und er könne die Menschen nicht schützen". Es muss also dringend etwas getan werden! Sein Handeln heißt dann wohl Treue der Freiheit, denn "[um] der Freiheit willen muss man Risiken hinnehmen".
Die Zeit wird zeigen, ob da nicht zu viel riskiert wird. Und ich bezweifle, dass dies 12 Jahre dauern wird …
mit der freiheit ist es wie mit dem Recht, wenn man sie nicht nutzt, verkommt sie.
grusz
klm
Das Problem sehe ich hier vor allem in dem Nebensatz.
Auch AUSSERHALB der Gesetze einschränken.
Was soll das?? Totale Willkür??
Es soll weiter ein Richter für Durchsuchungsmaßnahmen und Lauschangriffe gefragt werden müssen!
Nur wenn diese Dinge kontrolliert werden geraten sie nicht aus dem Ruder.
CU
Es wird Ihnen hiermit untersagt, weiter über diese Dinge zu sprechen. Sonst könnten Sie auch aus dem Index verschwinden.
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